Zusätzlich zu unseren allgemeinmedizinischen und internistischen Leistungen, bieten wir Ihnen wir noch folgende Leistungen:
Impfungen bieten einen optimalen Schutz, sodass es gar nicht erst zu einer Erkrankung, oder, wie bei der Grippe, zu einem deutlich leichteren Krankheitsverlauf kommt. Dieser persönliche Schutz hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Wenn genügend Menschen geimpft sind, schützt das auch die Allgemeinheit und verhindert Epidemien.
Wir bieten Ihnen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen an und klären Sie über alle Vorteile aber auch Risiken und Nebenwirkungen auf. Planen Sie in nächster Zeit eine Reise? Wir versorgen Sie mit allen notwendigen Reiseimpfungen!
Vergessen Sie nicht, zu Ihrem Impftermin Ihr gelbes Impfheft mitzunehmen! Wir schauen es uns gemeinsam an und frischen alle Impfungen für Sie auf.
Ihre Haut umhüllt Ihren Körper wie ein Mantel. Dabei schützt sie diesen vor schädlichen Umwelteinflüssen und vor Druck, Stößen oder Verletzungen. Wirken diese jedoch zu stark auf Ihre Haut, kann eine Wunde entstehen. Eine Wunde ist eine Verletzung (bzw. ein pathologischer Zustand), die durch eine Durchtrennung oder oberflächliche Beschädigung der Haut oder Schleimhaut und ggf. der darunter liegenden Strukturen entsteht. Dadurch entsteht eine Unterbrechung der Schutzfunktion der Haut.
Hier bei uns im Hausarztzentrum Sinzing kümmern wir uns sowohl um Ihre akuten Verletzungen der Hautoberfläche wie zum Beispiel bei Platzwunden, Schnittwunden oder Verbrennungen, als auch um Ihre chronischen Wunden, die nur schwer ausheilen, wie etwa das offene Bein. Offene Wunden sollten Sie nicht zu leichtfertig abtun, da sich diese schnell entzünden können.
Benötigen Sie ein Attest zur Vorlage bei Behörden, Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht? Wir stellen Ihnen gerne Ihr benötigtes Attest oder auch eine ärztliche Stellungnahme aus!
Beispiele für ärztliche Atteste sind:
- Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand
- Tauglichkeitsbescheinigung für den Sport
- Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
- Bescheinigung gegenüber dem Arbeitnehmer, dass die Person für den Beruf geeignet und frei von ansteckenden Erkrankungen ist
- Bescheinigung gegenüber öffentlichen Behörden, z.B. bei einem Gewaltverbrechen, zum Nachweis von Verletzungen, zum Nachweis einer Fahreignung
- Attest zur Vorlage beim Betreuungsgericht
- Belehrung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Gastronomie, Lebensmittelindustrie)