“Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.”
(Cicely Saunders, englische Ärztin und Begründerin der modernen Palliativmedizin)
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Leider sind nach wie vor nicht alle Erkrankungen heilbar. Die Palliativmedizin beschäftigt sich mit therapeutischen Maßnahmen, die nicht zur Heilung einer Krankheit eingesetzt werden, sondern vielmehr dafür da sind, Symptome zu lindern und damit die Lebensqualität (Ziel der Palliativmedizin) des Patienten zu verbessern. Die Autonomie und die Lebensqualität des Patienten stehen dabei immer im Mittelpunkt der Maßnahmen. Berücksichtig werden dabei nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch seelische und spirituelle Bedürfnisse.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) definiert die Palliativmedizin wie folgt:
„Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung für die das Hauptziel der Begleitung die Lebensqualität ist.“
Wie sieht die Palliativmedizin beim Hausarzt aus?
allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV)
Viele Patienten verspüren den Wunsch, ihren Lebensabend zu Hause verbringen zu können und friedlich im eigenen Heim sterben zu dürfen. Für Sie als Patienten und für Ihre Angehörigen stellt Ihr Hausarzt ein wichtiger Ansprechpartner dar. An uns als Hausärzte stellt sich die besondere Anforderung, dem Patienten in der letzten Lebensphase eine gute Lebensqualität und ihm ein Sterben in vertrauter Umgebung in Würde zu ermöglichen. Dies erfordert neben menschlichem Beistand, besondere Kenntnisse, Erfahrung sowie die Bereitschaft zur multidisziplinären Vernetzung und Kooperation. Diese Leitlinie umfasst medikamentöse Maßnahmen zur Kontrolle häufiger Symptome wie Schmerzen, Dyspnoe, Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Angst, Depression und Verwirrtheit, Ileus, Schwäche, Fatigue und Appetitlosigkeit, Wunden, Fragen der Ernährung und des Flüssigkeits-haushaltes, Kommunikation und Kooperation mit Patienten, Angehörigen und verschiedenen Berufsgruppen und Einrichtungen, Rechtliche Rahmenbedingungen: Patientenverfügungen, Abgrenzung von aktiver/passiver Sterbehilfe, Psychosoziale und spirituelle Aspekte: Ängste, Verluste, Schuldgefühle bei Patient und Angehörigen.